Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Topp Förder- & Profilsysteme GmbH

Für alle Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die „Allgemeinen Lieferbedingungen des VDMA“ in Ihrer neuesten Fassung. Zusätzlich gelten unsere nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen.

 

§1

Geltung der Bedingungen

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Topp Förder- & Profilsysteme GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.


§2

Angebot und Vertragsabschluß

Die Angebote der Firma Topp Förder- & Profilsysteme GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung der Firma Topp Förder- & Profilsysteme GmbH. Das Gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.


§3

Preise

Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung der Firma Topp Förder- & Profilsysteme GmbH genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden von einem durch uns zu bestimmenden Ort, grundsätzlich ab Menden. Wir übernehmen keine Haftung für billigsten Versand. Eine Transportversicherung wird nur auf Weisung und Kosten des Kunden abgeschlossen. Die Lieferung erfolgt ab Werk. Verpackungskosten 2% vom Warenwert.


§4

Liefer- und Leistungszeit

Die von der Firma Topp Förder- & Profilsysteme GmbH genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Firma Topp Förder- & Profilsysteme GmbH die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw. auch wenn sie beim Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten, hat die Firma Topp Förder- & Profilsysteme GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Firma Topp Förder- & Profilsysteme GmbH, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.

Die Geltendmachung eines Verzugschadens durch den Käufer ist ausgeschlossen. Es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit  der Firma Topp Förder- & Profilsysteme GmbH. Die Firma Topp Förder- & Profilsysteme GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

 

§5

Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

 

§6

Beanstandungen, Mängelrügen und Gewährleistung

Etwaige Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder Rügen wegen erkennbarer Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch binnen 7 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich mitzuteilen; maßgeblich ist der Eingang der Mängelanzeige bei uns. Andere Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von Beanstandungen oder Mängelrügen sind Gewährleistungsanprüche ausgeschlossen. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang. Eine Gewährleistung für verwendungsbedingten Verschleiß als auch verwendungswidrigen Verschleiß, besteht ausdrücklich nicht. Werden der Firma Topp Förder- & Profilsysteme GmbH Mängel mitgeteilt und Gewährleistungen begehrt, so räumt der Käufer der Firma Topp Förder- & Profilsysteme GmbH ein Nachbesserungsrecht ein. Das schadhafte Teil bzw. Gerät ist zur Instandsetzung bzw. Nachbesserung an die Verkäuferin zurückzusenden. In Abstimmung mit der Firma Topp Förder- & Profilsysteme GmbH besteht die Möglichkeit, dass der Käufer das schadhafte Teil bzw. Gerät bereithält und einen Servicetechniker der Firma Topp Förder- & Profilsysteme GmbH zum Käufer geschickt wird, um den Mangel bzw. die Instandsetzungen vorzunehmen. Falls der Käufer verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, kann die Firma Topp Förder- & Profilsysteme GmbH diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fallende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit, Reisekosten zu den Standardsätzen des Verkäufers zu bezahlen sind. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Die Gewährleistung erlischt jedoch, wenn der Liefergegenstand von fremder Seite oder durch Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert wird, es sei denn, dass der Mangel nicht in ursächlichem Zusammenhang mit der Veränderung steht. Sie erlischt weiter, wenn Einbau und Behandlungsvorschriften nicht befolgt werden. Die Gewährleistung erstreckt sich ebenfalls nicht auf Mängel, die auf Konstruktionsfehlern oder der Wahl ungeeigneten Materials beruhen, sofern der Kunde trotz unseres vorherigen Hinweises die Konstruktion oder das Material vorgeschrieben hat. Im Übrigen verlängern oder erneuern sich Gewährleistungsfristen nicht durch die Instandsetzung oder Ersatzlieferung. Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

 

§7

Haftungsbeschränkung

Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handel vorliegt. Die Haftung für indirekte Schäden, (Mangel-) Folgeschäden oder Verlusten (wie z.B. Nutzungsausfall, Produktionsausfall, Kapitalkosten oder Kosten, die verbunden sind mit einer Betriebsunterbrechung) ist ebenso, wie Schadenersatzansprüche aus Lieferverzug, ausgeschlossen. Im Übrigen ist die Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, begrenzt auf die Höhe des Autragswertes. Unberührt hiervon bleiben Ansprüche aus der Produkthaftung. Der vorstehende Haftungsausschluss bzw. die Begrenzung gilt nicht bei Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (einschl. Schäden oder Fahrlässigkeit, die durch Vertretungen der Firma Topp Förder- & Profilsysteme GmbH verursacht werden) beruhen, sowie bei schuldhafter Verletzung einer wesentliche Vertragspflicht, in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei Übernahme einer Garantie und soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt. Schadenersatzansprüche für den Verlust gespeicherter Daten sind ausgeschlossen, wenn dieser Schaden bei ordnungsgemäßer Datensicherung nicht eingetreten wäre, es sei denn, der Besteller wurde von der Firma Topp Förder- & Profilsysteme GmbH nicht ordnungsgemäß in die Datensicherung eingewiesen.

 

§8

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung aller vergangenen und zukünftigen Forderungen innerhalb der Geschäftsverbindung unser Eigentum.

Erlischt das (Mit-) Eigentum der Firma Topp Förder- & Profilsysteme GmbH durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf die Firma Topp Förder- & Profilsysteme GmbH übergeht. Der Käufer wahrt das (Mit-) Eigentum der Firma Topp Förder- & Profilsysteme GmbH unentgeltlich. Der Käufer ist berechtigt, diese Vorbehaltsware in ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu verarbeiten und zu veräußern, so lange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherungen, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt ihn widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen. Die Firma Topp Förder- & Profilsysteme GmbH ist jederzeit berechtigt, die Herausgabe der ihr gehörenden Waren zu verlangen, wenn der Kunde mit der Zahlung in Verzug kommt oder sich seine Vermögenslage wesentlich verschlechtert. Wird von diesem Recht Gebrauch gemacht, so liegt unbeschadet anderer zwingender gesetzlicher Bestimmungen nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn dies ausdrücklich erklärt wird. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens berechtigt den Verkäufer vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe des Liefergegenstandes zu verlangen.

 

§9

Zahlung

Rechnungen der Firma Topp Förder- & Profilsysteme GmbH sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.

Die Firma Topp Förder- & Profilsysteme GmbH ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, diese Zahlungen zunächst auf die Kosten; dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Eine Zahlung gilt im Übrigen erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Mit Scheckzahlung gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Scheck dem Konto der Firma Topp Förder- & Profilsysteme GmbH gutgeschrieben wurde. Gerät der Kunde in Verzug, so ist die Firma Topp Förder- & Profilsysteme GmbH berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, mindestens jedoch 12% p. a., zu berechnen. Im Übrigen ist die Firma Topp Förder- & Profilsysteme GmbH berechtigt, alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen; dies auch bei Stundung oder Annahme von Wechseln oder Schecks. Unter denselben Voraussetzungen können bei allen laufenden Geschäften Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen verlangt werden. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden nur berechtigt, wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.

Unser Mindestbestellwert beträgt € 30,00. Wird dieser Wert unterschritten erheben wir einen Mindermengenzuschlag von € 10,00.

 

§10

Konstruktionsveränderungen

Die Firma Topp Förder- & Profilsysteme GmbH behält sich ausdrücklich das Recht vor, jederzeit Konstruktionsänderungen vorzunehmen; sie ist jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen.

 

§11

Geheimhaltung

Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die dem Verkäufer im Zusammenhang mit Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.

 

§12

Gerichtsstand und anwendbares Recht

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit gesetzlich zulässig, ist Menden (Sauerland) ausschließlich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Sollte eine Bestimmung in dieser Geschäftsbedingung oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

 

§13

Speicherung von Daten

Soweit personenbezogene Daten gespeichert oder sonst verarbeitet werden, werden wir die Anforderungen der Datenschutzgesetzes erfüllen. Die Daten des Kunden werden in dem Umfang, der zur Erfüllung des Bestellauftrages erforderlich ist, unter Berücksichtigung der Bestimmungen der Datenschutzgesetze gespeichert und zum Zweck der Vertragserfüllung an den jeweiligen Spediteur bzw. die von uns mit der Abwicklung des Bestellauftrages betrauten Erfüllungsgehilfen übermittelt. Wir werden die Weisungen des Kunden beachten und die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Sicherung der Daten gegen Missbrauch treffen. Die Kundendaten (Adresse und Bestelldaten) werden in unserer EDV gespeichert.

 

§14

Schlussbestimmungen

Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

 

 

Menden, den 01. Januar 2017

 

Topp Förder- & Profilsysteme GmbH

Carl-Schmöle-Str. 22

58706 Menden

Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Andreas Topp, Dipl.-Wirt.-Ing. Markus Topp