Einkaufsbedingungen der Firma Topp Förder- & Profilsysteme GmbH

Für alle Bestellungen, die durch die Fa. Topp Förder- & Profilsysteme GmbH getätigt werden,  gelten ausschließlich unsere nachstehenden Einkaufsbedingungen.

 


§ 1
Allgemeines

Die Bestätigung oder Ausführung der durch die Firma Topp Förder- & Profilsysteme GmbH getätigten Bestellung gilt als Anerkennung dieser Einkaufsbedingungen. Sollten unsere Einkaufsbedingungen inhaltlich nicht mit den Geschäftsbedingungen unserer Geschäftspartner übereinstimmen, sind diese für uns dann verbindlich, wenn sie bei Vertragsabschluss von uns schriftlich anerkannt werden. Vergütungen oder Entschädigungen für Besuche oder die Ausarbeitung von Angeboten, Projekten, Plänen usw. werden auch dann von der Firma Topp Förder- & Profilsysteme GmbH nicht gewährt, wenn keine Bestellung erfolgt. Anderslautende Vereinbarungen müssen schriftlich getroffen werden.


§ 2
Anlieferung

Sofern nicht anderslautend schriftlich vereinbart erfolgen alle Lieferungen frachtfrei und verpackungsfrei an die von der Firma Topp Förder- & Profilsysteme GmbH genannte Empfangs- bzw. Verwendungsstelle. Die Ware muss sorgfältig im Karton oder auf Paletten verpackt werden. Die Bestell- und Kommissionsnummern der Firma Topp Förder- & Profilsysteme GmbH müssen deutlich auf der Kartonage/Palette bzw. auf dem Lieferschein vermerkt werden (bei Nichtbeachtung dieser Punkte kann die Annahme der Ware auf Kosten des Lieferanten verweigert werden). Bei einem Neutralversand, insbesondere in Kombination mit einem Direktversand, dürfen die Artikel und Pakete an keiner Stelle einen Hinweis auf den Absender enthalten. Dies gilt sowohl für die Produkte und Pakete als auch für (Werbe-) Einleger. Die bestellte Ware reist auf Gefahr des Auftragnehmers. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung trägt bis zur Abnahme der Auftragnehmer. Abweichende Vereinbarungen müssen von der Firma Topp Förder- & Profilsysteme GmbH schriftlich bestätigt werden.


§ 3

Gewährleistung

Die Gewährleistung des Lieferanten für Mängel der Ware richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach den §§ 437, 478 und 479 BGB. Die Gewährleistungspflicht berechnet sich nach den gesetzlichen Vorgaben, beträgt jedoch mindestens 2 Jahre. Die widerspruchslose Annahme der Lieferung gilt nicht als Verzicht auf Schadensersatzansprüche gegen den Lieferanten. Die Firma Topp Förder- & Profilsysteme GmbH behält sich das Recht vor, binnen angemessener Frist nach der Lieferung, Qualitätskontrollen durchzuführen. Bei Abweichungen von den vereinbarten Spezifikationen ist die Firma Topp Förder- & Profilsysteme GmbH berechtigt, die Lieferung an den Lieferanten auf dessen Kosten und Risiko zurückzuschicken.


§ 4
Lieferzeiten

Wird der vereinbarte Liefertermin – gleich aus welchem Grund – überschritten, ist die Firma Topp Förder- & Profilsysteme GmbH bei Nichteinhaltung einer gesetzlichen Frist berechtigt, die Annahme der Leistung zu verweigern und ohne Entschädigungsverpflichtung vom Vertrag zurückzutreten oder – bei Verschulden – Schadenersatz statt der Leistung zu verlangen. Eintretende Verzögerungen sind sofort nach deren Erkenntnis noch vor Ablauf der Lieferfrist unter Angabe der Gründe und der vermutlichen Dauer der Verzögerung bei der Firma Topp Förder- & Profilsysteme GmbH schriftlich anzuzeigen. Durch die verspätete Lieferung notwendig werdende Umdispositionen bezüglich des Auftrages werden von der Firma Topp Förder- & Profilsysteme GmbH unverzüglich bekanntgegeben und sind von dem Lieferanten genau zu befolgen. Bei, vom Lieferanten zu vertretenden Verzug, Fehlmengen oder Falschlieferungen und bei sonstigen nicht mangelfrei erbrachten Leistungen ist die Firma Topp Förder- & Profilsysteme GmbH berechtigt, dem Lieferanten pro angefangenem Kalendertag eine Verzugsstrafe in Höhe von 0,5% des reklamierten Auftragswertes, höchstens jedoch 10% des Gesamtauftragswertes zu berechnen. Der Lieferant haftet darüber hinaus für alle aus einer nicht mangelfreien Lieferung entstehenden Schäden. Die Geltendmachung eines Nettoertragsausfalls bleibt  der Firma Topp Förder- & Profilsysteme GmbH ausdrücklich vorbehalten.


§ 5
Preise

Die Lieferung erfolgt aufgrund vorher vereinbarter Festpreise und versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Dies gilt auch für Verträge mit Lieferfristen von mehr als vier Monaten. Preiserhöhungen sind nur zulässig, wenn schriftliche Vereinbarungen über den Preis zwischen den Vertragsparteien getroffen worden sind. Soweit in der Bestellung keine Preise festgelegt wurden, ist vor der Ausführung des Auftrags eine Bestätigung des Preises durch die Firma Topp Förder- & Profilsysteme GmbH erforderlich. Der Lieferant erklärt sich bereit, den Auftrag zu Bedingungen, die mit der Firma Topp Förder- & Profilsysteme GmbH vereinbart wurden, durchzuführen. Zu diesen Bedingungen zählen insbesondere Preisnachlässe, Umsatzboni und Skonti.


§ 6
Zahlung

Für jeden Auftrag getrennt ist eine zweifache Rechnung, welche bezüglich des Inhalts mit dem Lieferschein übereinstimmen muss, am Versandtag einzusenden. Zahlungen erfolgen, sofern nicht in der Bestellung anders vermerkt, innerhalb von 14 Tagen abzüglich 3% Skonto, innerhalb von 30 Tagen oder zu einem späteren, vom Lieferanten gewährten Zahlungsziel netto. Die Zahlungsfrist beginnt frühestens mit Eingang der ordnungsgemäßen Rechnung, jedoch nicht vor Eingang und technischen Abnahme der bestellten Ware bzw. Abnahme der Leistung. Als Datum des Rechnungseingangs gilt das Datum des Eingangsstempels. Fälligkeitszinsen erkennen wir nicht an. Die Zahlungen berühren unser Rügerecht, unsere Garantie- und Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Lieferanten nicht. Rechnungen, die unseren Anforderungen nicht entsprechen, insbesondere bei fehlenden Bestell- und Kommissionsnummern, werden von der Firma Topp Förder- & Profilsysteme GmbH unverzüglich an den Lieferanten zurückgesandt. In diesem Fall beginnt die Skontofrist nicht vor Neueingang der korrekten Rechnung.


§ 7
Produkthaftung

Soweit der Lieferant für einen Produktschaden verantwortlich ist, ist er verpflichtet, die Firma Topp Förder- & Profilsysteme GmbH auf erstes Anfordern insoweit von Schadenersatzansprüchen Dritter freizustellen, als die Ursache in seinem Verantwortungsbereich liegt und er im Außenverhältnis selbst haftet. Die Freistellung gilt auch für die Kosten, die zur Abwehr dieser Ansprüche notwendig sind. Der Lieferant ist verpflichtet, das Produkthaftungsrisiko mit einer Deckungssumme von mindestens 2.000.000 € Personen-/Sachschaden und mindestens 100.000 € Vermögensschäden zu versichern und diese Versicherung (Produkthaftpflichtversicherung oder vergleichbar) aufrecht zu erhalten. Im Rahmen der Produktbeobachtungspflicht verpflichtet sich der Lieferant, seine Ware ständig auf Mängel, Fehler und auf die von Waren ausgehenden Gefahren zu beobachten. Im Falle von Auffälligkeiten ist die Firma Topp Förder- & Profilsysteme GmbH unverzüglich schriftlich zu unterrichten.
Weitergehende gesetzliche Ansprüche von der Firma Topp Förder- & Profilsysteme GmbH bleiben unberührt.


§ 8
Ursprungsnachweise, Exportbeschränkungen

Von der Firma Topp Förder- & Profilsysteme GmbH angeforderte Ursprungsnachweise (z.B. Lieferantenerklärungen, Warenverkehrsbeschränkungen im Sinne der EU-EFTA-Ursprungsbestimmungen) wird der Lieferant mit allen erforderlichen Angaben versehen und ordnungsgemäß unterzeichnet unverzüglich zur Verfügung stellen. Der Lieferant verpflichtet sich zur schriftlichen Mitteilung, falls an die Firma Topp Förder- & Profilsysteme GmbH gelieferte Produkte Ausfuhr- bzw. Wiederausfuhrbeschränkungen nach den außenwirtschaftlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland unterliegen.


§ 9
Schutzrechte

Der Lieferant sichert zu, dass durch alle Lieferungen/Artikel keine gewerblichen Schutzrechte Dritter (z.B. Marken, Patente, Gebrauchs- oder Geschmacksmuster oder Urheberrechte) verletzt werden. Der Lieferant verpflichtet sich, die Firma Topp Förder- & Profilsysteme GmbH auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen freizustellen, welche Dritte wegen Verletzung ihrer Schutzrechte in Bezug auf die gelieferten Gegenstände geltend machen. Diese Garantie gilt auch für die vom Zulieferer des Lieferanten gelieferten Produkte, für deren Freiheit von gewerblichen Schutzrechten Dritter der Lieferant selbstständig eintritt.


§ 10
Dokumentation und Geheimhaltung

Alle Ausführungsunterlagen, Modelle, Muster, Zeichnungen Merkblätter, Werkzeuge usw., die die Firma Topp Förder- & Profilsysteme GmbH dem Lieferanten zur Verfügung stellt, bleiben Eigentum von der Firma Topp Förder- & Profilsysteme GmbH und sind für die Zeit der Überlassung auf Kosten des Lieferanten sorgfältig zu lagern. Sie können jederzeit von der Firma Topp Förder- & Profilsysteme GmbH zurückgefordert werden. Sämtliche Ausführungsunterlagen, Modelle, Muster, Zeichnungen Merkblätter, Werkzeuge usw. sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur zur Erledigung unserer Aufträge verwendet werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich ausdrücklich, diese auch nicht zu vervielfältigen. Alle nach unseren Angaben, Zeichnungen, Modellen usw. hergestellten Teile dürfen nur an die Firma Topp Förder- & Profilsysteme GmbH, keinesfalls an Dritte endgültig oder zur Ansicht überlassen werden. Auch alle sonstigen, dem Lieferanten im Zusammenhang mit der Auftragserteilung und – ausführung unterbreiteten Informationen über Stückzahlen, Preise usw. und sonst erhaltene Kenntnisse über alle unsere betrieblichen Vorgänge hat der Lieferant vertraulich zu behandeln und auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehungen geheim zu halten.


§ 11
Elektronische Komponenten

Handelt es sich bei den Vertragsprodukten um elektronische Produkte und/oder um Produkte mit elektronischen Komponenten, müssen diese, entsprechend den jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Norm-, DIN-, VDE- und sonstigen auftragsrelevanten und gesetzlichen Vorschriften, geliefert werden. Für diese Produktkategorie müssen Sicherheitsdatenblätter, Merkblätter, Produktinformationen und Herstellerspezifikationen bei der Lieferung beiliegen.


§ 12
Stoffverbote

Der Lieferant garantiert, dass die an die Firma Topp Förder- & Profilsysteme GmbH gelieferten Produkte, den Nationalen- und EU-Richtlinien, Verordnungen und Gesetzen entsprechend frei von verbotenen Schadstoffen sind. Insbesondere gilt dies für die REACH-Verordnung (EG)1907/2006 und dem RoHS/WEEE-Standard. Demnach ist es untersagt, neue Elektro- und Elektronikgeräte in Verkehr zu bringen, die mehr als 0,1 Gewichtsprozent Blei (Pb), Quecksilber (HG), sechswertiges Chrom (CR6), plybrombiertes Biphenyl (PBB) oder plybrombierten Diphenylether (PBDE) je homogenen Werkstoff oder mehr als 0,01 Gewichtsprozent Cadmium (CD je homogenen Werkstoff enthalten. Desweiteren ist es untersagt, Produkte, die polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) über den Grenzwerten, Dypentylphthalat (DINP), Xylol, Schwermetallen, Demethylfumarat (DMF) und/oder Bisphenole (insbesondere Bisphenol A) enthalten, in Verkehr zu bringen.


§ 13
Verhaltenskodex

Der Lieferant verpflichtet sich, den Verhaltenskodex der Firma Topp Förder- & Profilsysteme GmbH, der im Wesentlichen auf den Prinzipien des „United Nations Global Compact“ beruht, einzuhalten.


§ 14
Rechtswahl und Gerichtstand

Für die vertraglichen Beziehungen mit dem Lieferanten gilt ausschließlich deutsches Recht. Der Gerichtstand für alle Streitigkeiten ist Menden.


§ 15
Teilweise Unwirksamkeit

Die rechtliche Unwirksamkeit eines Teiles der vorstehenden Bedingungen (auch dieser Klausel) ist ohne Einfluss auf die Gültigkeit der anderen Bedingungen. Anstelle der nicht Vertragsbestandteil gewordenen oder unwirksamen Bestimmungen gelten die gesetzlichen Vorschriften.


§ 16
Datenschutz

Personenbezogene Daten, die im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis anfallen, werden zum Zwecke der Datenverarbeitung gespeichert (§ 28 Bundesdatenschutzgesetz).

 

Topp Förder- & Profilsysteme GmbH

Carl-Schmöle-Str. 22

58706 Menden

Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Andreas Topp, Dipl.-Wirt.-Ing. Markus Topp